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Kosten
Die Psychoanalyse ist als Krankenbehandlung von den Krankenkassen anerkannt.
Kosten für von mir durchgeführte psychoanalytische Behandlungen werden von den privaten
Krankenversicherungen und der Beihilfe für Beamte erstattet.
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Private Krankenversicherung
In welcher Höhe die Kosten für eine psychoanalytische Behandlung übernommen werden,
richtet sich nach dem Vertrag, den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.
Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten
für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe. Bei einigen Versicherern ist
die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, abhängig von dem Tarif, zu dem Sie
versichert sind.
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Beihilfe
Wenn Sie als Beamter oder dessen Familienangehöriger Anspruch auf Beihilfe haben,
werden die Kosten für eine psychoanalytische Behandlung übernommen.
In beiden Fällen können wir in einem
Vorgespräch die für Sie zutreffenden Regelungen klären. Doch bitte ich Sie, im Vorfeld
bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, welche psychotherapeutischen Leistungen Ihr
Vertrag abdeckt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, z.B. in der AOK, der IKK oder einer Ersatzkasse,
dann kann ich keine Psychotherapie mit Ihnen durchführen, da ich keine sogenannte
"Kassenzulassung" habe; d.h. die Kosten einer Psychotherapie werden Ihnen bei einer
Behandlung durch mich nicht erstattet.
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse und fragen Sie dort nach
Psychotherapeuten mit freien Behandlungsplätzen nach.
Bei der Berechnung meiner Honorare halte ich mich an die „Gebührenordnung für
psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“,
verordnet vom Bundesministerium für Gesundheit am 8. Juni 2000.
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