Kosten

Die Psychoanalyse ist als Krankenbehandlung von den Krankenkassen anerkannt. Kosten für von mir durchgeführte psychoanalytische Behandlungen werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe für Beamte erstattet. 

  • Private Krankenversicherung
    In welcher Höhe die Kosten für eine psychoanalytische Behandlung übernommen werden, richtet sich nach dem Vertrag, den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe. Bei einigen Versicherern ist die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, abhängig von dem Tarif, zu dem Sie versichert sind. 
  • Beihilfe
    Wenn Sie als Beamter oder dessen Familienangehöriger Anspruch auf Beihilfe haben, werden die Kosten für eine psychoanalytische Behandlung anteilig übernommen. 

In beiden Fällen können wir in einem Vorgespräch die für Sie zutreffenden Regelungen klären. Doch bitte ich Sie, im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachzufragen, welche psychotherapeutischen Leistungen Ihr Vertrag abdeckt. 

Bei der Berechnung meiner Honorare halte ich mich an die „Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“, verordnet vom Bundesministerium für Gesundheit am 8. Juni 2000.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, z.B. in der AOK, der IKK oder einer Ersatzkasse, dann kann ich keine Psychotherapie mit Ihnen durchführen, da ich keine sogenannte "Kassenzulassung" habe; d.h. die Kosten einer Psychotherapie werden Ihnen bei einer Behandlung durch mich nicht erstattet. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse und fragen Sie dort nach Psychotherapeuten mit freien Behandlungsplätzen nach. 


Nach oben