Schweigepflicht

Die Schweigepflicht des Therapeuten ist vor allem in der Psychotherapie von herausragender Bedeutung. Daher hat der Gesetzgeber hier eindeutige Regelungen erlassen. Konkret heißt das: Niemand, also weder Verwandte, noch Arbeitgeber oder Mitarbeiter der Krankenversicherung, erhält irgendwelche Angaben zu den Inhalten der Therapie.

Die Schweigepflicht bedeutet aber auch, dass ich als Psychotherapeut keine Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit, Rentenbegehren, Prüfungsversäumnisse etc. ausstellen kann. Auch wenn dies Sie vielleicht zunächst verwundert; doch das Vertrauensverhältnis in der Therapie kann mit der Ausstellung solcher Bescheinigungen nicht in Einklang gebracht werden.

Aufgrund meiner konsequenten Handhabung der Schweigepflicht können Sie sich sicher sein, dass all das, was im therapeutischen Rahmen besprochen wird, absolut vertraulich bleibt!


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